Herbohr - Bohrtechnik und Werkzeuge aus Schmalkalden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Angebote
1.1 Alle Angaben erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden
Geschäftsbedingungen. Diese gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der
Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht
ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir
ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Von den in unseren Drucksachen enthaltenen Unterlagen, wie
Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen und Beschreibungen, sind geringfügige
Abweichungen zulässig, soweit die Unterlagen ausnahmsweise nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und
sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und gegebenenfalls
Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch
Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns
zurückzusenden.
 2 Aufträge
2.1 Ein Auftrag ist angenommen, wenn er von uns schriftlich
bestätigt ist, oder wenn wir mit seiner Ausführung begonnen haben. Ergänzungen,
Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen der Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.2 Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von ihm zu
liefernden Unterlagen, wie Zeichnungen, Lehren, Muster und dergleichen.
Mündliche Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung. Muster werden gegen Berechnung geliefert.
2.3 Mindestauftragswert Euro 500,- netto, um im beiderseitigen
Interesse die Auftragsbearbeitungskosten bei Kleinaufträgen in Grenzen zu
halten. Wenn Ihr Auftrag diesen Wert nicht erreicht, stellen wir einen
Bearbeitungszuschlag von Euro 10,- in Rechnung.
3 Lieferung
3.1 Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Sie
beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der
Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben sowie vor
Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis
zu ihrem Ende der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die
Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist.
3.2 Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unserer Macht
liegen, z.B. Betriebsstörungen, verspätete Leistungen von Unterlieferanten,
Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Auswirkungen von
Arbeitskampfmaßnahmen oder ähnlichem, verlängern die Lieferzeit.
3.3 Teillieferung auf Kosten des Bestellers behalten wir uns
vor.
3.4 Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung
maßgebend. Fertigungs- und verpackungsbedingte Abweichungen von der
Bestellmenge bis zu  /- 10 % behalten wir uns vor. Wir werden uns erlauben, die
Bestellmenge geringfügig in Verkaufseinheiten (VE) abzuändern.
4 Preise
4.1 Sie verstehen sich in Euro für 1 Stück ab Werk oder
Auslieferungslager.
4.2 Den Preisen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe
zugerechnet.
4.3 Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise,
es sei denn, dass die Lieferzeit kürzer als 4 Monate ist. In diesem Falle
gelten die am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Listenpreise.
4.4 Eine Rückgabe von Werkzeugen ist nur in ganz besonderen
Ausnahmefällen möglich. Eine Gutschrift dafür setzt unser Einverständnis
voraus. Evtl. anfallende Aufarbeitungskosten werden in Anrechnung gebracht,
ebenso ein angemessener Bearbeitungskostenabschlag von 10% auf den
Warennettowert. Der gutzuschreibende Betrag wird nicht überwiesen, sondern mit
offenstehenden Forderungen oder späteren Lieferungen verrechnet. 
5 Zahlung
Falls in unseren Angeboten oder
Auftragsbestätigungen keine besonderen Zahlungsbedingungen festgelegt wurden,
gilt folgendes:
5.1Die Zahlungen sind in Euro frei unserer Zahlstelle
innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu leisten. Bei Zahlung innerhalb 10
Tagen gewähren wir 2% Skonto. Beträge unter Euro 100,- netto,
Reparaturrechnungen und Rechnungen für Lohnarbeiten ohne Abzug. Bei verspäteter
Zahlung, auch im Falle der Stundung, werden für die Zwischenzeit Zinsen von 5 %
über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank angerechnet, ohne dass es einer
Inverzugsetzung bedarf. Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld und
zunächst auf Kosten und Zinsen angerechnet. 
5.2Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit
etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht
statthaft.
5.3Falls wir uns zu Annahme von Wechseln, Schecks oder
Forderungsabtretungen bereit erklären, erfolgt die Annahme zur zahlungshalber,
nicht an Erfüllungs-Statt, die Kosten der Diskontierung für Wechsel und der
Einziehung trägt der Besteller.
5.4Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu berechtigtem
Zweifel an der weiteren Einhaltung der ordnungsgemäßen Zahlung seitens des
Bestellers bieten, z.B. Vergleichsverfahren, unmittelbar bevorstehende
Zahlungseinstellung u.ä. sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen
zurückzuhalten und von der weiteren Erfüllung unserer vertraglichen
Verpflichtungen zurückzutreten. Dies entbindet den Besteller nicht von seinen
Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrags. 
6 Inkassovollmacht der Vertreter
6.1 Unsere Vertreter haben keine Inkassovollmacht.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferten Gegenstände nebst Zubehör und etwaigen
Nachlieferungen bleiben unbeschadet des Gefahrenübergangs bis zur vollständigen
Bezahlung des gesamten Preises bzw. bis zum Ausgleich unserer sämtlichen
Forderungen, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Gegenstände bezahlt
worden ist, unser Eigentum, bei Bezahlung mit Wechseln bis zur Einlösung
derselben und vollständigen Tilgung der Diskont- und Wechselspesen. Der
Eigentumsvorbehalt ist auch für alle Forderungen vereinbart, die im
Zusammenhang mit der Kaufsache entstehen. Der Eigentumsvorbehalt geht nicht
unter, wenn die zu sichernden Forderungen mit anderen Forderungen zusammen in
eine laufende Rechnung aufgenommen werden; eine Anerkennung des Restsaldos ist
in diesem Falle wirkungslos, es sei denn, dass wir ausdrücklich auf die
getrennte Behandlung der Forderungen verzichtet haben.
7.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine
Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige
Überlassung des Kaufgegenstandes oder einzelner Teile desselben ohne unsere
schriftliche Zustimmung unzulässig.
7.3 Wird der verkaufte Gegenstand von dritter Seite in
irgendeiner Weise in Anspruch genommen, insbesondere gepfändet, so ist der
Besteller verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf unser Eigentumsrecht
hinzuweisen und uns hiervon unverzüglich Mitteilung unter Beifügung des
Pfändungsprotokolls zu machen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen sowie die
zur Wiederherbeischaffung der gelieferten Sache aufgewendeten Gerichts- oder
auch außergerichtlichen Kosten hat der Besteller zu erstatten.
8 Versand/Gefahrenübergang
8.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers,
letzteres trifft auch zu, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
Transportversicherung erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Bestellers.
8.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir
nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bereits am Tage der
Versandbereitschaft auf den Besteller über.
8.3 Ist die Bestellung mit besonderen Gütevorschriften
verbunden, so hat die Abnahme durch den Käufer in unserem Werk unverzüglich
nach Meldung der Versandbereitschaft zu erfolgen. Unterlässt der Käufer die
Abnahme, so ist die Ware mit dem Verlassen des Lieferwerkes oder des Lages als
bedingungsgemäß geliefert.
9 Mängelhaftung
9.1 Wir haften nur für von uns verschuldete Konstruktions- oder
Ausführungsfehler. Die Ersatzpflicht erstreckt sich auf unberechnete Reparatur
oder Lieferung einwandfreier Ersatzstücke unter Ausschluss weiterer
Gewährleistung besteht in der Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes. Wenn
eine Nachbesserung endgültig fehlschlägt, kann der Besteller Minderung des
Kaufpreises verlangen. Eine Wandlung wird ausgeschlossen. Von dieser Regelung
bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen
nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
9.2 Die Feststellung von Mängeln muss unverzüglich, bei
erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme, bei
nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich
mitgeteilt werden.
9.3 Für Ersatzlieferung und Nachbesserungsarbeiten haften wir
in gleichem Umfange wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für
Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen.
9.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit
der Auslieferung der Ware an den Besteller. Die Gewährleistungsfrist endet
jedoch spätestens 12 Monate nachdem die Ware unser Werk verlassen hat.
9.5 Bei Ausführung von Lohnarbeiten setzen wir voraus, dass die
Stücke normale Konstruktion und Beschaffenheit sowie die angegebenen
Werkstoffwerte aufweisen. Ungleichmäßigkeiten der Materialzusammensetzung, wie
harte Stellen, Lunker oder dergleichen verteuern die Bearbeitung und
berechtigen uns, die sich etwa ergebenen Mehrkosten für die Bearbeitung und
etwa unbrauchbar gewordene Werkzeuge zu berechnen. Treten derartige
Schwierigkeiten auf, werden wir die Bearbeitung abbrechen und den Besteller von
dem veränderten Sachverhalt unterrichten, sowie dessen Entscheidung über den
Fortgang der Arbeiten einholen. Unsere Ersatzpflicht erstreckt sich nur auf die
Bearbeitung in dem von uns übernommenen Umfang, nicht aber auf das Material.
Die anfallenden Späne gehen in unser Eigentum über, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
9.6 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus
unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10 Erfüllungsort: Schmalkalden
11 Gerichtsstand
11.1 Bei Inlandslieferung: Amtsgericht Meiningen
11.2 Bei Auslandslieferung die Hauptstadt des betreffenden
Landes. Es wird deutsches Recht vereinbar. 
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz der
teilweise ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen
Bestimmung tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine solche, die dem
gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Notfalls gilt die
einschlägige gesetzliche Regelung. Abbildungen, Maße und Sortimente entsprechen
dem Stand bei Herausgabe des Kataloges.